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Die derzeitige Situation der Absicherung von Gebäudeschäden

Die Pools

 
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Erdbebenversichert?

Die Pools: Der «Schweizerische Pool für Erdbebendeckung» und der
«Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich»

Kantone mit Gebäudeversicherungsmonopol (18 Kantone)
Die Gebäudeversicherungen der rechts oben aufgelisteten Kantone haben den «Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung» gebildet. Dieser stellt im Falle eines Erdbebens innerhalb dieser Kantone CHF 2 Mia. zur Verfügung. Die Bedingungen hierfür sind:

  • Das Erdbeben muss mindestens eine Stärke von VII auf der MSK-Skala erreichen.
  • Pro Gebäude wird ein Selbstbehalt von 10% der Versicherungssumme, mindestens
    CHF 50’000.–, in Abzug gebracht.
  • Übersteigt der Gesamtschaden eines solchen Erdbebens die Summe von CHF 2 Mia., werden die Leistungen anteilsmässig gekürzt. Die nicht vom Pool gedeckten Schäden sind vom Hauseigentümer zu tragen.

Sonderfall Zürich
Der Kanton Zürich hat einen eigenen Pool, den «Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich», der für die im Kanton Zürich entstehenden Schäden CHF 1 Mia. aufwirft. Die Bedingungen für eine Leistung sind die selben wie oben dargestellt.

  • Ziel solcher Pools ist es nicht, Schäden vollständig abzudecken, sondern lediglich einen Beitrag an einen Schaden zu leisten. Den einzelnen Hauseigentümern verbleiben hohe Selbstbehalte - je stärker das Beben, umso geringer der Beitrag der Pools an die einzelnen Hauseigentümer.
  • Leistungen der Gebäudeversicherungen sind freiwillig und deshalb nicht einklagbar.
  • Die Festsstellung von Erdbebenschäden ist eine aufwändige Angelegenheit. Deshalb dauert es Jahre, bis der Verteilungsschlüssel des Pools ermittelt ist.

Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung (7 Kantone und Fürstentum Liechtenstein)
In diesen Kantonen (Kasten unten rechts) und im Fürstentum Liechtenstein sind die direkten und indirekten Folgen eines Erdbebens nicht versichert.

 

Aargau
Appenzell-A.
Basel-Land
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Graubünden
Glarus
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Schaffhausen
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Waadt
Zug

Sonderfall:
Zürich



 

 

 

Appenzell-I.
Genf
Obwalden
Schwyz
Tessin
Uri
Wallis

Ebenso: Fürstentum Liechtenstein


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