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Klassifikation der Gebäudeschäden

Grad 1: Unwesentlich bis geringfügige Beschädigung
(keine strukturelle Beschädigung, geringfügige nicht-strukturelle Beschädigung)

Haarstrichsprünge in einigen Wänden. Fall der kleinen Pflasterstücken. Fall der losen Steine von den oberen Teilen des Gebäudes in wenigen Fällen.

   

Grad 2: Mässige Beschädigung
(geringfügige strukturelle Beschädigung, mässige nicht-strukturelle Beschädigung)

Sprünge in vielen Wänden. Fall von grossen Pflasterstücken. Teilweise Einsturz von Kaminen.

   

Grad 3: Wesentliche bis schwere Beschädigung
(mässige strukturelle Beschädigung, schwere nicht-strukturelle Beschädigung)

Grosse und weitreichende Sprünge in den meisten Wänden. Dachfliesen trennen sich ab. Kamine zerbrechen an der Dachlinie; Ausfall der einzelnen nicht-strukturellen Elemente (Fächer, Giebelwände).

   

Grad 4: Sehr schwere Beschädigung
(schwere strukturelle Beschädigung, sehr schwere nicht-strukturelle Beschädigung)

Versagen von Wänden und Pfeilern; teilweiser struktureller Ausfall der Dächer und der Fußböden.

   

Grad 5: Zerstörung
(sehr schwere strukturelle Beschädigung)

Völliger oder beinahe vollständiger Einsturz.

 


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